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Mietbedingungen NOVASOLWir haben mit Sorgfalt eine große Auswahl an Ferienunterkünften zusammengestellt und hoffen, daß Sie ”Ihr” Feriendomizil bei uns gefunden haben oder finden werden. Bitte beachten Sie unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, damit Sie wissen, was Sie von uns verlangen können und was wir von Ihnen erwarten.1. Anmeldung und BestätigungDie Anmeldung ist Ihr verbindliches Angebot auf Buchung einer Ferienunterkunft zu den in unserem Katalog angegebenen Bedingungen. Die Buchung kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Diese Annahme durch uns bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt in der Regel jedoch durch unsere schriftliche Bestätigung, bei oder unverzüglich nach Ihrer Anmeldung. Weicht unsere Annahmeerklärung inhaltlich von Ihrer Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung Ihrer Sonderwünsche, so ist dieses ein neues Angebot von uns, an das wir uns 10 Tage gebunden halten. Die Buchung kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie die Annahme erklären.2. Bezahlung, Aushändigung von MietunterlagenMietunterlagen Wir weisen darauf hin, daß uns das Gesetz nur dann erlaubt, vor Beendigung der Mietzeit oder der Reise Zahlungen von Ihnen anzufordern oder anzunehmen, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein im Sinne von § 651k BGB übergeben haben. Bei Buchung (Vertragsabschluß) mehr als 42 Tage vor Anreise beträgt die Anzahlung bei gleichzeitiger Übergabe des Sicherungsscheines, der auch die spätere Restzahlung absichert, 25% des Gesamtpreises. Die Restzahlung wird fällig spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag (eingehend bei NOVASOL AS in Hellerup). Bitte beachten Sie die Banklaufzeiten. Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung von Mietunterlagen oder Erbringung von Leistungen durch uns.Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von uns bis zu unserer Buchungsbestätigung zu letzt bekanntgegebenen Preise. Diese sind Endpreise inkl. fester Nebenkosten. Vor Ort kommen nur noch verbrauchsabhängige Kosten hin zu. Wir weisen ferner darauf hin, daß die örtlichen Vermieter eine angemessene Kaution zu verlangen berechtigt sind, abhängig vom Hausstandard, der Jahreszeit und der Aufenthaltsdauer. Die Höhe dieser Kaution geben wir Ihnen bekannt, bevor wir Ihre Anmeldung bestätigen. Aufwendungen für Nebenleistungen, z. B. Beschaffung von Visa, Divisen sowie telegrafische oder telefonische Reservierungen und Anfragen, gehen zu Ihren Lasten und werden von uns nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bei Buchung weniger als 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag, ist der Gesamtbetrag sofort mit der Übergabe der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines fällig. 3. VersicherungenIm Mietpreis der bei NOVASOL gebuchten Ferienunterkunft ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten. Zudem besteht eine Insolvenz-Versicherung gemäß § 651k BGB. Versicherer:HanseMerkur, Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20352 Hamburg. Versicherungsschutz besteht gemäß den Versicherungsbedingungen zu der kombinierten Reiseveranstalter-, Insolvenz- und Reiserücktrittsversicherung - die im folgenden abgedruckt sind. Die Bedingungen liegen zusammen mit einer Verbraucherinformation auch bei den Buchungsstellen aus oder sind erhältlich bei: NOVASOL Gotenstraße 11 D-20097 Hamburg Tel. 040-238859-0 Fax 040-238859-24 Hier melden Sie bitte auch jeden Schaden und unterrichten Sie zudem unverzüglich Ihre Buchungsstelle. Wir empfehlen den Abschluß des NOVASOL Komfort-Schutz- Paketes mit den Leistungen der Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung und Reisegepäck-Versicherung der Hanse- Merkur Reiseversicherung AG. 3.1 Umfang der Versicherung 4. PersonenzahlEin Feriendomizil darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als im Katalog ausgeschrieben sind und/oder angemeldet sind. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Vermieter das Recht haben, überzählige Personen abzuweisen. Das gilt nicht für 1 Kind bis zum Alter von 3 Jahren in den Ländern Dänemark, Schweden und Norwegen.5. Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt und Kündigung durch unsÄnderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Annahme der Anmeldung notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über zulässige Leistungsänderungen oder einen zulässigen Rücktritt von der Buchung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Erfolgt eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch uns gegenüber uns geltend zu machen. Wir können vor Antritt der Reise von der Buchung zurücktreten oder nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, daß die sofortige Aufhebung der Buchung gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.6. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nicht inanspruchnahme von LeistungenSie haben das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, daß statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften des Reiselandes oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.Tritt ein Dritter an Ihre Stelle, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber für den Mietpreis als Gesamtschuldner. Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung uns gegenüber von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der Erklärung bei uns. Uns steht bei einem Rücktritt durch Sie unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung nach § 651j BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes, der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch auch pauschalieren nach § 651 I Abs. 3 BGB. Sofern wir den Entschädigungsanspruch pauschalieren, betragen die Rücktrittskosten: a) bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des bestätigten Preises b) ab 59. Tag vor Mietbeginn 50% des bestätigten Preises c) ab 35. Tag vor Mietbeginn 80% des bestätigten Preises Sowohl hinsichtlich der pauschalierten Rücktrittskosten als auch der Pauschale bei Umbuchungswünschen bleibt Ihnen Ihr Recht, uns einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen, unbenommen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern Ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von der Buchung durch eine Neuanmeldung erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen. Für diese erheben wir eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 50. 7. Verspätung/außergewöhnliche UmständeWird die Reise infolge bei Buchung nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie die Buchung kündigen. Wird gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls wir eine Beförderung schulden, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.8. Reisedokumente, Pass-, Devisen-, Zoll- und GesundheitsbestimmungenWir informieren Sie über die Bestimmungen von Paß-, Visa-, Zoll und Gesundheitsvorschriften Ihres Urlaubslandes. Sie sind verpflichtet, Besonderheiten in Ihrer Person und in der Ihrer Mitreisenden, die in Zusammenhang mit den Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.9. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht/AbhilfeverlangenSie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind, sofern der Vermieter nicht bereits unverzüglich Abhilfe schafft, binnen angemessener Frist bei einer NOVASOL eigenen Schlüsselübergabestelle, wenn eine solche in der Anreisebeschreibung im Mietausweis oder den Reiseunterlagen benannt ist oder, bei deren Fehlen oder deren Nichterreichbarkeit, bei der Zentrale auf Rømø, Søvej 2, 6792 Rømø, Dänemark, Telefon: 0045 70 424 424 (Fax 0045 70 424 425) anzuzeigen. Eine nachträgliche Herabsetzung des Reise-/Mietpreises (Minderung) kann nur erfolgen, wenn die obige Anzeige erfolgt ist oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist einer der obigen Stellen eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, müssen Sie gemäß §651g Abs.1 BGB innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Miet- oder Reiseende bei uns NOVASOL AS, Søvej 2, DK-6792 Rømø, Dänemark anmelden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Der Ferienhausurlauber und NOVASOL vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Ferienhausurlaubers gegen NOVASOL eine Verjährungsfrist von einem Jahr, beginnend an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Ferienhausurlauber solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem NOVASOL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10. Beschränkung der HaftungUnsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handels- gesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes. 11. Anspruchstellung - AbtretungsverbotAusgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen uns an Dritte, insbesondere auch andere Reiseteilnehmer, Mitmieter, Ehegatten oder Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reise-teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. 12. Gültigkeit der ProspektangabenSämtliche Angaben und Hinweise in jedem unserer Prospekte über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch uns bis zur Annahme Ihrer Anmeldung jederzeit möglich.13. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarungen zur Folge.14. SonstigesVeranstalter ist NOVASOL AS, Rygårds Allé 104, DK-2900 Hellerup, Tel.: 0045 39 27 70 00 und zugleich Herausgeber, Verfasser und Vertreiber dieses Kataloges. Für Kunden in Deutschland kann sich die NOVASOL AS nach Abschluß des Vertrages der Dienste der NOVASOL, Gotenstraße 11, D-20097 Hamburg bedienen. Die Kataloge werden mit Sorgfalt erstellt, dennoch muß die Berichtigung von Druckfehlern vorbehalten bleiben.15. Information über die Identität des ausführenden LuftfrachtführersNOVASOL informiert die Reisenden bereits bei Buchung der Reise über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers, sofern eine Beförderung per Flug von NOVASOL geschuldet ist. Wenn dieser zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, erfolgt die Information, sobald bestimmt ist, wer die Beförderung durchführt.Vorstehende Bedingungen ersetzen alle vorherigen, auch die evtl. auf dem Hausvoucher und alten Vordrucken ausgedruckten Bestimmungen. NOVASOL AS Rygårds Allé 104 DK-2900 Hellerup |
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| Mehr Häuser | BoekingsService.nl in Zusammenarbeit mit Novasol | Korhoen 17 | 8103 CK Raalte | Niederlande |
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